Basisinformationen zum Landesstreik

Der Landesstreik vom 12. bis zum 14. November 1918, direkt nach Ende des Ersten Weltkriegs am 11. November und dem Sturz der Monarchien in Deutschland und Österreich-Ungarn, markiert die schwerste innenpolitische Krise seit Gründung des Bundesstaats 1848. Der erste und einzige landesweite Generalstreik der Schweiz war das einschneidende Ereignis zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

Der Krieg vergrössert die soziale Kluft

Der Krieg hatte die Kluft zwischen Unternehmen und Landwirtschaft sowie der zunehmend von Armut betroffenen Arbeiterschaft weiter vergrössert. Die kurz nach Kriegsausbruch von SP, Gewerkschaften und Konsumentenorganisationen gegründete Zentrale Notstandskommission wollte diese Verschlechterung der Lage der Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten bekämpfen.

Als Ende 1917 bekannt wurde, dass der Bundesrat eine allgemeine Arbeitsdienstpflicht einführen wollte, gründeten SP und SGB im Februar 1918 als Nachfolgeorganisation der Notstandskommission das Oltener Aktionskomitee (OAK). Unter Führung von Robert Grimm entwickelte es sich rasch zu einer Art Exekutive der ArbeiterInnenbewegung und erreichte mit glaubwürdiger Androhung eines Generalstreiks im Frühling/Sommer 1918 bedeutende Verbesserungen der Nahrungsmittelversorgung.

Die Armee greift ein

Als Reaktion auf den Streik der Bankangestellten und einen lokalen Generalstreik in Zürich am 7. November wurden Zürich und Bern militärisch besetzt. Das OAK rief deshalb für den 9. November zum eintägigen Proteststreik auf. In Zürich löste die Armee am 10. November eine Demonstration auf, wobei unter bis heute ungeklärten Umständen ein Soldat erschossen wurde. Daraufhin rief das OAK für den 12. November den unbefristeten Generalstreik aus.

Hauptforderung war die Bildung einer neuen Regierung und die Umsetzung folgender Punkte: sofortige Neuwahl des Nationalrats nach dem im Oktober angenommenen Proporzwahlrecht, Einführung des Frauenstimmrechts, einer allgemeinen Arbeitspflicht und der 48-Stunden-Woche, eine Armeereform, Sicherung der Lebensmittelversorgung, eine Alters- und Invalidenversicherung, ein staatliches Aussenhandelsmonopol und eine Vermögenssteuer zum Abbau der Staatsverschuldung.

Dem Streikaufruf folgten rund 250 000 ArbeiterInnen, die meisten in der Deutschschweiz. Der Bundesrat forderte ultimativ den Streikabbruch und berief den Nationalrat zur Sondersession ein. Die Armeeführung bot Truppen auf, vor allem auf dem Land und in katholischen Gebieten. Das OAK befürchtete eine Eskalation zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen und die militärische Niederschlagung des Streiks. In der Nacht vom 13. auf den 14. November beschloss es daher den Streikabbruch. Am letzten Streiktag, dem 14. November, erschoss das Militär in Grenchen SO drei junge Uhrenarbeiter.

Keine Kapitulation …

Der Streikabbruch wurde zunächst als Niederlage der Arbeiterbewegung empfunden: Die Militärjustiz leitete über 3500 Verfahren ein, es gab 147 Verurteilungen, die wichtigsten Streikführer erhielten Haftstrafen, Bürgerwehrstrukturen und Antikommunismus wurden gestärkt, was den Eindruck der Kapitulation erweckte. Dabei war der Landesstreik, auch wenn er unmittelbar seine Ziele nicht erreichte, eine eindrückliche Machtdemonstration der ArbeiterInnenbewegung und stärkte ihre Position mittel- bis langfristig.

… sondern ein Erfolg in Raten

Bereits kurz nach dem November 1918 kam es zu einer starken Beschleunigung sozialer Reformen. Schon 1918 wurde mit der 48-Stunden-Woche der Achtstundentag eingeführt. Sozialpartnerschaftliche Beziehungen wurden aufgebaut, die ArbeiterInnenbewegung in die politische Entscheidungsfindung einbezogen. Zwar schienen sich in den schweren Wirtschaftskrisen von 1920-23 und 1929-36 die Kräfteverhältnisse wieder zugunsten des Bürgerblocks zu verschieben, doch mittelfristig förderte die Angst vor einer neuen Zuspitzung wie im November 1918 soziale Reformen.

Die Wirtschafts- und Sozialpolitik unmittelbar vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg versuchte, kriegsbedingte soziale Notlagen und Konflikte zu verhindern. Insofern sind auch Gesamtarbeitsverträge und Arbeitsfrieden späte Früchte des Landesstreiks. Schliesslich wurden die meisten Forderungen der Streikenden erfüllt, manchmal aber erst nach Jahrzehnten: Bei der AHV dauerte es bis 1947, beim Frauenstimmrecht sogar bis 1971.